{"id":16216,"date":"2020-05-11T00:05:41","date_gmt":"2020-05-10T22:05:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pmp4you.support\/pmp\/?p=16216"},"modified":"2020-06-02T10:27:01","modified_gmt":"2020-06-02T08:27:01","slug":"rauchverbot-und-rauchpausen-f030","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pmp4you.support\/pmp\/rauchverbot-und-rauchpausen-f030\/","title":{"rendered":"Rauchverbot und Rauchpausen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Rauchverbot und Rauchpausen<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"is-style-none\"><li>Kein Anspruch auf zus\u00e4tzliche Rauchpausen.<\/li><li>Rauchpausen sind kein &#8222;Menschenrecht&#8220;.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">KANN EIN ARBEITGEBER EINFACH EIN RAUCHVERBOT EINF\u00dcHREN?<\/h4>\n\n\n\n<p>Rauchen in der Arbeitszeit <strong>kann vom Arbeitgeber jederzeit verboten<\/strong> werden. Durch eine einseitige Weisung kann ein generelles Rauchverbot f\u00fcr die Betriebsr\u00e4ume festgelegt werden, das \u00fcber den gesetzlichen Nichtraucherschutz hinausgeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat besteht, kann ein allgemeines Rauchverbot allerdings nur durch eine <strong>Betriebsvereinbarung<\/strong> erfolgen. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung zu einem Rauchverbot, kann der Dienstgeber die Schlichtungsstelle anrufen, um den Abschluss der Betriebsvereinbarung zu erzwingen.<\/p>\n\n\n\n<p>Besteht ein allgemeines Rauchverbot und verst\u00f6\u00dft ein Arbeitnehmer dagegen, kann das unter Umst\u00e4nden zur Entlassung f\u00fchren, wenn der <strong>Versto\u00df<\/strong> so schwerwiegend war, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbesch\u00e4ftigung nicht mehr zumutbar ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer das Rauchverbot trotz mehrfacher Verwarnungen oder besonderer Gefahren, wie etwa Explosionsgefahr, missachtet.<\/p>\n\n\n\n<p>R<strong>auchpausen sind kein &#8222;Menschenrecht&#8220;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Raucher haben grunds\u00e4tzlich <strong>keinen zus\u00e4tzlichen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Rauchpausen<\/strong>, auch wenn sie sich das w\u00fcnschen und manche Raucher behaupten, sie h\u00e4tten ein &#8222;Menschenrecht&#8220; auf &#8222;ihre&#8220; Rauchpause.<\/li><li>Ein wiederholtes Dulden oder Gew\u00e4hren von Rauchpausen w\u00e4hrend der Arbeitszeit kann au\u00dferdem <strong>keinen gewohnheitsrechtlichen Rechtsanspruch<\/strong> auf Rauchpausen begr\u00fcnden. Auch Rauchern stehen nur die aus dem Arbeitszeitgesetz abzuleitenden Ruhepausen zu.<\/li><li>Haben sich Rauchpausen bereits ungewollt eingeschlichen, hat der Arbeitgeber das Recht, auf die Einhaltung der Arbeitszeit zu bestehen und die Arbeitnehmer auf die gesetzlichen Ruhepausen zu verweisen. Das Gew\u00e4hren zus\u00e4tzlicher Pausen nur f\u00fcr die im Betrieb besch\u00e4ftigten Raucher w\u00e4re ein Versto\u00df gegen das <strong>arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot<\/strong>.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>Achtung: Zus\u00e4tzliche Pausen, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind, k\u00f6nnen nicht einseitig gestrichen werden. Der Arbeitgeber muss mit den Dienstnehmern eine neue Vereinbarung treffen, wonach die Pausen k\u00fcnftig entfallen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Ihre Fragen<\/strong> beantworte ich gerne pers\u00f6nlich \u2013 rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:<\/p>\n\n\n\n<p>Robert P\u00fcrstinger<\/p>\n\n\n\n<p>&gt; +43 (0)662 441866<\/p>\n\n\n\n<p>&gt; <a href=\"mailto:\/\/office@pmp.co.at\">office@pmp.co.at<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rauchverbot und Rauchpausen Kein Anspruch auf zus\u00e4tzliche Rauchpausen. Rauchpausen sind kein &#8222;Menschenrecht&#8220;. KANN EIN ARBEITGEBER EINFACH EIN RAUCHVERBOT EINF\u00dcHREN? Rauchen in der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber jederzeit verboten werden. Durch eine einseitige Weisung kann ein generelles Rauchverbot f\u00fcr die Betriebsr\u00e4ume festgelegt werden, das \u00fcber den gesetzlichen Nichtraucherschutz hinausgeht. 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