Nutzen Sie diesen Kurzhinweis als schnellen Weg zu unserem HR-TIPP:

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  • die Informationen zur aktuellen Situation – kurz – knapp – knackig
  • wichtige Hinweise auf die Frage „Was ist jetzt zu tun?“

>> FÜR MITARBEITER MIT REGELMÄSSIGER BILDSCHIRMARBEIT GELTEN BESONDERE RECHTE

>> „Bildschirmarbeit“ ist eine Tätigkeit, wenn Dienstnehmer durchschnittlich mehr als zwei Stunden ihrer täglichen Arbeitszeit ununterbrochen oder mehr als drei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit mit Unterbrechungen mit Bildschirmarbeit beschäftigt sind …

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