Nutzen Sie diesen Kurzhinweis als schnellen Weg zu unserem HR-TIPP:

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  • die Informationen zur aktuellen Situation – kurz – knapp – knackig
  • wichtige Hinweise auf die Frage „Was ist jetzt zu tun?“

>> ACHTUNG! ERSTHELFER AUCH IN KLEINBETRIEBEN NÖTIG

>> Infolge europarechtlicher Vorgaben besteht auch für Arbeitsstätten von 1 bis 4 Arbeitnehmern die verpflichtende Bestellung von Ersthelfern

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