E-Card-Gebühr 2020 – Abzug und Rückerstattung
- E-Card-Gebühr Regeln für das Jahr 2020
- Rückerstattung bei Mehrfachversicherung
MUSS DIE E-CARD-GEBÜHR VOM DIENSTGEBER EINBEHALTEN WERDEN?
Ja, der Dienstgerber muss die jährliche E-Card-Gebühr – das Service-Entgelt – von seinen Mitarbeitern mit der Novemberabrechnung einbehalten und an die zuständige Krankenkasse abführen.
- Die E-Card-Gebühr beträgt für 2020 EUR 11,95.
- Hat ein Dienstnehmer mehrere Dienstverhältnisse, besteht eventuell eine Mehrfachversicherung und die E-Card-Gebühr wird von mehreren Dienstgebern einbehalten. In diesem Fall kann sich der Dienstnehmer das zu viel bezahlte Service-Entgelt auf Antrag von der Krankenkasse rückerstatten lassen.
Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:
Robert Pürstinger
> +43 (0)662 441866
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