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  • die Informationen zur aktuellen Situation – kurz – knapp – knackig
  • wichtige Hinweise auf die Frage „Was ist jetzt zu tun?“

>> HEIMARBEITER BIS 15.1. DEM ARBEITSINSPEKTOR MELDEN

Das Heimarbeits-Gesetz verlangt, dass der Auftraggeber eine fortlaufende Liste aller unmittelbar beschäftigten Heimarbeiter führt. Form und Inhalt dieser Liste sind durch Verordnung geregelt …

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