Nutzen Sie diesen Kurzhinweis als schnellen Weg zu unserem HR-TIPP:
Mit einem Klick auf den Link in der Schlagzeile öffnen Sie den Tipp und erhalten
- die Informationen zur aktuellen Situation – kurz – knapp – knackig
- wichtige Hinweise auf die Frage „Was ist jetzt zu tun?“
>> HEIMARBEITER BIS 15.1. DEM ARBEITSINSPEKTOR MELDEN
Das Heimarbeits-Gesetz verlangt, dass der Auftraggeber eine fortlaufende Liste aller unmittelbar beschäftigten Heimarbeiter führt. Form und Inhalt dieser Liste sind durch Verordnung geregelt …
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